AGB Meshify e.U.

 

Geltung:

Meshify e.U. erbringt ausschließlich seine Leistungen auf Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB):

Die AGB gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Meshify e.U. und dem Kunden, auch wenn nicht ausdrücklich auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird und sind für Rechtsbeziehungen mit Unternehmen und Konsumenten anwendbar.

Es ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB entscheidend, welche auf der Website von Meshify e.U. (https://meshify.at) abrufbar sind.

Sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von Meshify e.U. maschinell festgehalten und mit Unterschrift bestätigt werden.

Selbst bei Kenntnis, werden die AGB des Kunden nicht von Meshify e.U. akzeptiert, außer diese wurden wie oben beschrieben mit dem Kunden anders schriftlich vereinbart. 

Meshify e.U. widerspricht den AGBs des Kunden und ist ein weiterer Widerspruch gegen den AGBs des Kunden durch Meshify e.U. nicht notwendig.

Sollten sich die AGB ändern, werden diese Änderungen der AGB dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, sollte der Kunde nicht binnen 14 Tagen gegen die geänderten AGB widersprechen – in der Verständigung wird der Kunde ausdrücklich auf die Bedeutung des Schweigens hingewiesen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, dann wirkt sich dies nicht auf die übrigen Bestimmungen der AGB und der unter ihrer zugrundelegenden abgeschlossenen Verträge aus.

Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

Vertragsabschluss:

Die Angebote von Meshify e.U. sind freibleibend und bis zur Unterfertigung durch den Kunden unverbindlich.

Der Vertrag kommt nur dann zustande, indem der Kunde das Angebot von Meshify e.U. unterfertigt und dadurch der Kunde Meshify e.U. einen Auftrag erteilt und Meshify e.U. dies durch Übermittlung der Auftragsbestätigung bestätigt.

Fremdleistungen:

Meshify e.U. ist eigenmächtig berechtigt, sollte es notwendig sein, sich Hilfe bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen, die Meshify e.U. nicht selbst durchführen kann, durch sachkundige „Drittunternehmen“ zu beschaffen.  

Sollte die Beauftragung von einem Drittunternehmen erforderlich sein, wird Meshify e.U. das Drittunternehmen sorgfältig auswählen und dabei darauf achten, dass das Drittunternehmen über die fachliche Qualifikation verfügt sowie dieses Drittunternehmen dann im eigenem Namen beauftragen. 

Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte:

Die von Meshify e.U. dem Kunden zur Verfügung gestellten Materialien bzw. die vertraglich vereinbarte Dienstleistung/en werden durch Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte geschützt samt allen Bildern, Videos, 3D Modellen, Designentwürfen, Visualisierungen und weiteren von Meshify hergestellten Produkte.

Ist nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart, überträgt Meshify e.U. dem Kunden an dem hergestellten Produkt ein einfaches Nutzungsrecht für den Zweck, wie dieser in der vertraglichen Vereinbarung oder, sollte dies nicht in dem Vertrag dokumentiert worden sein, wie dieser in der Rechnung festgehalten wurde.

Das hergestellte Werk wird auf vertraglich vereinbarten Trägern übergeben bzw. über das vertraglich vereinbarte Verfahren zur Verfügung gestellt.

Daneben werden ohne gesonderte und ausdrückliche vertragliche Vereinbarung (und in der Regel Vergütung) keine weiteren Träger sowie keine sonstigen bei der Herstellung des Werkes entstandenen Materialien herausgegeben bzw. das hergestellte Werk durch kein weiteres technisches Verfahren zur Verfügung gestellt.

Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Meshify e.U., sollte dies nicht bereits im Vertrag festgehalten worden sein.

Die Zustimmung von Meshify e.U. für die Zugänglichmachung des Werkes über Web-Zugangsdaten, Immobilienplattformen und Social-Media-Plattformen gilt nur dann als erteilt, wenn der Kunde Meshify e.U. sicherstellt, dass Meshify e.U. daraus kein Nachteil erwächst.

Ist im Vertrag nichts anderes vereinbart ist Meshify e.U. unabhängig von der Art des eingeräumten Nutzungsrechtes berechtigt, das hergestellte Werk im Zuge der Eigenwerbung zu verwenden.

Vergütung:

Der in der Auftragserteilung angebotene Preis ist bindend, außer der Kunde ordnet zusätzliche Leistungen an, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, dann sind diese zusätzlichen Leistungen entsprechend in Rechnung zu stellen.

Sollte nichts anderes vereinbart sein, können offene Rechnungsbeträge nur per Banküberweisung auf das Konto von Meshify e.U. berichtigt werden.

Die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung bzw. in der Rechnung genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (20%).

Sofern nichts anderes vereinbart ist, übermittelt Meshify e.U. dem Kunden nach der ersten Fertigstellung der Entwürfe die Rechnung samt den Vorschaubildern (diese in einer niedrigeren Auflösung samt großem Wasserzeichen) per E-Mail als PDF.

Der vollständige Rechnungsbetrag ist vom Kunden nach Erhalt der Rechnung binnen 7 Tagen ohne Abzug auf das Konto von Meshify e.U. zu bezahlen.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist des Kunden fallen Verzugszinsen in Höhe von 14% p.a. und Mahngebühren in Höhe von € 20,00 je Mahnung an.

Der Kunde verpflichtet sich Meshify e.U. für den Fall des Zahlungsverzugs die entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen. Dies umfasst auch die Kosten des mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts.

Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

Der Kunde hat nur dann ein Recht zur Aufrechnung, wenn seine Gegenansprüche von Meshify e.U. schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt wurden.

Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn der Gegenanspruch des Kunden auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung:

Die Lieferung des Endprodukts sowie die Lieferung der Vorschaubilder erfolgt per E-Mail und im gewünschten Dateiformat (PNG oder JPG). 360° Visualisierungen können je nach Wunsch von Meshify e.U. über den Service „Kuula“ kostenlos gehostet- und/oder ebenfalls als Bild im gewünschten Dateiformat geliefert werden.

Bei der Hosting Variante wird dem Kunden ein Link sowie ein HTML-Code übermittelt. Mit diesem lassen sich die Inhalte interaktiv auf der Website des Kunden anzeigen.

Das finale Produkt wird nach dem Eingang der Zahlung des Kunden auf das Konto von Meshify e.U. per E-Mail als PNG oder JPG übermittelt. Zuvor werden Vorschaubilder in niedriger Auflösung mit großem Wasserzeichen versandt.

Benutzung:

Das Endprodukt darf ausschließlich vom im Angebot genannten Kunden – und erst nach vollständiger Bezahlung des Rechnungsbetrags – genutzt werden. Es dient lediglich zu Anschauungszwecken und für Werbung. Veränderungen, welche das Bild im Wesentlichen ändern, sind nicht erlaubt.

Das Bild wird mit einem kleinen Wasserzeichen versehen. Dieses darf nicht entfernt werden.

Nutzung von Diensten Dritter:

Der Kunde hat die Bedingungen des jeweiligen Dritten zur Nutzung dessen Dienste strikt einzuhalten.

Dem Kunden werden die Nutzungsbedingungen des betreffenden Dritten durch Übermittlung eines entsprechenden Links oder anderweitig zur Kenntnis gebracht.

Sollte der Kunde gegen die Nutzungsbedingungen des Dritten verstoßen, stellt der Kunde Meshify e.U. im Innenverhältnis von allen Ansprüchen des Dritten sowie der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

Gewährleistung:

Es kann hinsichtlich der schematischen Grundrisse und Abmessungen am 3D Modell von Meshify e.U. trotz Präzision nicht garantiert werden, dass keinerlei Abweichungen auftreten können.

Meshify e.U. übernimmt deshalb keine Gewährleistung für die Maßhaltigkeit der erstellten Grundrisse und Modelle.

Die von Meshify e.U. erstellten Grundrisse und Abmessungen am 3D Modell können keine technische Vermessung ersetzen, welche die Grundlage von Baumaßnahmen sein kann.

Weiters wird darauf hingewiesen, dass es beim Endprodukt von Visualisierungen zu Abweichungen gegenüber der aufgenommen Örtlichkeit geben kann.

Sollte das hergestellte Werk oder die ausgeführte Dienstleistung mangelhaft sein, so leistet Meshify e.U. zunächst dafür Gewähr, das Werk auszubessern bzw. nachzuholen. 

Sollte die Nacherfüllung fehlschlagen, kann der Kunde entweder nach seiner Wahl eine Preisminderung oder den Rücktritt des Vertrages.

Dem Kunden steht bei geringfügigen Mängeln kein Rücktrittsrecht zu.

Nimmt der Kunde eine mangelhafte Leistung ab, obwohl dieser den Mangel erkannt hat, stehen dem Kunden nur dann Mängelansprüche zu, wenn sich dieser seine Rechte wegen des Mangels bei Abnahme vorbehält.

Die Ansprüche hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind ausgeschlossen, wenn der Kunde diese nicht binnen 3 Werktagen ab Übergabe bzw. Übermittlung des Werkes mitteilt.

Der Kunde hat Meshify e.U. unverzüglich schriftlich mitzuteilen, sollte Meshify e.U. ein anderes als vertraglich vereinbartes Werk bzw. einen geringeren als den vereinbarten Auftragsumfang liefern.

Haftungsbeschränkungen und -freistellungen:

In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung von Meshify e.U. und deren Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. 

Ein Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Kunde zu beweisen. 

Jegliche Haftung von Meshify e.U. für Ansprüche, die auf Grund der von Meshify e.U. erbrachten Leistung gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Meshify e.U. seiner Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für Meshify e.U. nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Meshify e.U. nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat Meshify e.U. diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

Die Schadenersatzansprüche des Kunden verfallen innerhalb von 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden vom Schaden; auf jeden Fall aber nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung und sind diese der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

Unwirksame Bestimmungen:

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Die unwirksame Bestimmung ist dann durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages erfüllt.

Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht:

Der Erfüllungsort ist der Sitz von Meshify e.U.

Als Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen Meshify e.U. und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für Meshify e.U. örtlich zuständige Gericht vereinbart.

Es gilt österreichisches Recht.